Informationen zur Landtagswahl am 26. März 2017

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Saarland wohnen.

Zwischen dem 21. und 27. Februar 2017 werden rund 30.000 Wahlbenachrichtigungskarten verschickt, die den Wahlberechtigten bis spätestens 5. März 2017 zugehen werden.

Wer in seiner Mobilität beeinträchtigt oder gehindert ist, am Wahltag sein Wahllokal aufzusuchen, hat die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen. Das Gleiche gilt für Wahlberechtigte, die sich am Wahltag außerhalb des Landes aufhalten.

Briefwahlunterlagen müssen bei der Stadtverwaltung beantragt werden. Hierzu kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte verwendet werden, die ausgefüllt und unterschrieben in einem frankierten Umschlag der Stadtverwaltung übersandt oder im Rathaus abgegeben werden muss. Darüber hinaus können die Briefwahlunterlagen auch per Fax oder E-Mail angefordert werden. Das elektronische Antragsformular steht ab sofort auf der Homepage der Stadtverwaltung bereit. Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, wird bei Online-Anträgen dringend empfohlen, die auf der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckte Wahlbezirks- und Wählerverzeichnisnummer in der Eingabemaske anzugeben.

Auszählung der Wahlzettel

Die beantragten Briefwahlunterlagen werden per Post an die Wahlberechtigten gesandt. Jeder Briefwähler muss darauf achten, dass seine Wahlbriefe spätestens am Wahlsonntag bei der Stadtverwaltung eingegangen sind. Die roten Wahlbriefe werden im Bereich der Deutschen Post AG gebührenfrei befördert. Selbstverständlich können die Wahlbriefe auch im Rathaus abgegeben werden.

Für die Aushändigung von Briefwahlunterlagen an eine andere Person als den Wahlberechtigten selbst ist eine schriftliche Empfangsvollmacht erforderlich, die zur Verfahrenserleichterung auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckt ist. Allerdings darf die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Sie muss dies vor der Empfangnahme der Unterlagen gegenüber dem Gemeindewahlleiter schriftlich versichern.

Wahlberechtigte, die am Wahlsonntag nicht im Wahllokal wählen können, sondern ihre Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus abholen wollen, haben ab Mittwoch, 1. März 2017, bis einschließlich Freitag, 24. März 2017, Gelegenheit, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben.

Das für die Briefwahl vor Ort eingerichtete Büro befindet sich im Kleinen Sitzungssaal im 4. Stock des Rathauses und wird wie folgt geöffnet sein: montags bis mittwochs von 9 bis 15 Uhr, donnerstags von 9 bis 18 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr (am Freitag, dem 24. März 2017, von 9 bis 18 Uhr).

Für die Urnenwahl ist das Stadtgebiet in 31 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt ist. Die Nummer des Wahlbezirks und der Wahlraum, der am Wahlsonntag aufgesucht werden muss, sind auf der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckt.

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