Kommunalaufsicht bestätigt die Rechtmäßigkeit der ruhenden Geschäftsführertätigkeit

Die beim Landesverwaltungsamt ansässige Kommunalaufsicht hat die Rechtmäßigkeit des Fortbestandes unseres Familienunternehmens bestätigt, zeigt sich Oberbürgermeister Hans Wagner wenig überrascht. Der Stadtverwaltung liegt ein Schreiben der Prüfbehörde an den 1. Beigeordneten Pascal Rambaud vor, wonach u.a. die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Untersuchung der ruhenden Nebentätigkeit nicht erforderlich ist. Wortwörtlich heißt es in der Stellungnahme: >Weiterer Darlegungen des Oberbürgermeisters bedarf es nicht und ein Tätigwerden des Landesamtes im Wege der Ersatzvornahme kommt nicht in Betrachtdass die Angelegenheit nunmehr rasch zu Ende gebracht werden kann< geht Herr Schmoll unbeirrt den Weg der Diffamierung.” (PM: Hans Wagner)

Hans WagnerFoto: Frank Leyendecker
Hans Wagner

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