Schöffenwahl 2018

Die Amtszeit der bei den saarländischen Amtsgerichten und dem Landgericht Saarbrücken ehrenamtlich tätigen Schöffinnen und Schöffen endet mit Ablauf des Jahres 2018. Neuwahlen für die nächste fünfjährige Amtszeit (2019 bis 2023) finden im Oktober 2018 durch die zuständigen Schöffenwahlausschüsse, unter anderem auch beim Amtsgericht St. Ingbert, statt.

Zuvor muss der St. Ingberter Stadtrat aufgrund gesetzlicher Vorgaben eine Vorschlagsliste aufstellen, die mindestens doppelt so viele Kandidaten enthalten soll, wie an Schöffinnen und Schöffen benötigt werden. Für St. Ingbert beträgt diese Mindestzahl 37 Personen.

Zur Aufnahme in diese Vorschlagsliste sucht die Stadtverwaltung Bewerberinnen und Bewerber, die in St. Ingbert wohnen und zum Amtsantritt am 01.01.2019 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter/innen, Polizeibeamtinnen und -beamte, Bewährungshelfer/innen usw.) oder Religionsdiener/innen und Ordensleute sollen nicht zu Schöffinnen und Schöffen gewählt werden.

Neben diesen formalen Kriterien sollen die Bewerberinnen und Bewerber aber vor allem bestimmte Grundfähigkeiten mitbringen. Schöffinnen und Schöffen nehmen an Strafverhandlungen teil und üben das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht aus wie die hauptamtliche Richterin oder der hauptamtliche Richter.

Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin oder eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Urteilsreife, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Von Schöffinnen und Schöffen wird in erster Linie Menschenkenntnis erwartet. Rechtskenntnisse bringen die Berufsrichterinnen und Berufsrichter mit. Schöffinnen und Schöffen müssen aber auch Objektivität und Unvoreingenommenheit bewahren können und über einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn verfügen.

St. Ingberter Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an einer solch verantwortungsvollen Tätigkeit haben und bereit sind, ihre Menschenkenntnis, ihre Lebenserfahrung und ihr Rechtsempfinden für fünf Jahre in den Dienst der Strafrechtspflege zu stellen, können sich bis zum 31. März 2018 bei der Stadtverwaltung, Abteilung Zentrale Dienste, Am Markt 12, 66386 St. Ingbert, bewerben.

Ein Bewerbungsvordruck, in den die notwendigen Daten einzutragen sind, ist auf der städtischen Homepage http://www.st-ingbert.de/aktuell/schoeffenwahl-2018.html

abrufbar.

Das Formular kann auf Wunsch auch per Post oder E-Mail zugesandt oder persönlich im Rathaus, Am Markt 12, I. Stock, Zimmer 107 oder 108, abgeholt werden. Die zuständigen Bediensteten sind unter der Tel. 06894/13-261 oder 13-262 erreichbar.

Weitere Informationen gibt es auch auf der Internetseite des Bundesverbandes ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V. unter www.schoeffenwahl.de .”

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