Bedrohung im Getränkemarkt

Am 28.07.2018 betrat ein Mann einen Getränkemarkt im Grubenweg in St. Ingbert und hielt dabei einen abgebrochenen Flaschenhals aus Braunglas gut sichtbar in der Hand. Er hielt diesen Flaschenhals hoch in die Luft, sodass er gut für die Mitarbeiterin des Getränkemarktes sowie für die anderen Kunden zu sehen war. Er schrie dabei laut umher. Der Inhalt seiner Schreierei war für niemanden zu verstehen. Er war in einem psychischen Ausnahmezustand und stand unter dem Einfluss psychoaktiver Substanzen. Nachdem er mehrfach von der Mitarbeiterin des Marktes aufgefordert worden war zu gehen, da gegen ihn bereits ein Hausverbot bestand, ging der Mann auf einen Kühlschrank zu, entnahm dort 5 Dosen eines Biermischgetränks und wollte damit den Getränkemarkt verlassen, ohne zu bezahlen. Dabei redete er wiederum laut aber unverständlich.

Die anwesenden Kunden fassten sich jedoch ein Herz und hielten den Mann auf. Ein Mann hielt ihn am Arm fest, ein anderer Mann hatte einen Ladewagen vor den Ausgang des Getränkemarktes geschoben, sodass er den Markt zunächst nicht verlassen konnte.

Der Täter stellte daraufhin die Dosen sowie den abgebrochenen Flaschenhals auf den Kassentresen und entfernte sich dann aus dem Getränkemarkt, als er mitbekam, dass eine weitere Kundin mit ihrem Telefon die Polizei rief.

Der Mann konnte vor dem Getränkemarkt von der eintreffenden Polizei angetroffen werden. Auf Ansprache zeigte er sich den eingesetzten Beamten der Polizei St. Ingbert gegenüber sehr aggressiv und ging in drohender Haltung mit erhobenen Armen auf sie zu, weshalb er zu Boden verbracht, mit Handfesseln fixiert und anschließend zur Dienststelle verbracht werden musste.

Nach Untersuchung durch einen Arzt, aufgrund des psychischen Ausnahmezustandes sowie der Drogenbeeinflussung, wurde der Mann, der bereits in den vorangegangen Tagen verantwortlich für zahlreiche Polizeieinsätze war, in einer Psychiatrie untergebracht, aus der er nach mehrwöchigem Aufenthalt erst kurze Zeit zuvor entlassen worden war.

Gegen ihn wurde zudem eine Strafanzeige wegen mehrerer erfüllter Straftatbestände gefertigt.

Außerdem wird in der Folge durch die Stadt St. Ingbert geprüft, ob der Mann in der Lage ist, Halter zweier größerer Hunde zu sein, von denen einer am Tag zuvor bereits in der Innenstadt von St. Ingbert nach einer Frau “geschnappt”, diese jedoch nicht verletzt hatte und, die er am Tattag des Einsatzes im Getränkemarkt in Tatortnähe angebunden, der Polizei jedoch nichts davon erzählt hatte, was einen erneuten Polizeieinsatz ausgelöst hatte.

(Pressemitteilung der Polizei)

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