In diesem Jahr keine Grundsteuer-Bescheide

“Dauerbescheide” gelten, bis Änderungen kommen.

Nicht erhöht hat sich die Grundsteuer zum Jahresbeginn. Damit bleiben die im vergangenen Jahr verschickten “Dauerbescheide” gültig.

Die Stadt St. Ingbert hat vor Jahren den Dauerbescheid zur gängigen Praxis gemacht. Das bedeutet, dass ein Steuerbescheid solange gültig bleibt, bis sich irgendetwas an der Steuer ändert. Gültig bleiben auch die Aussagen zu Zahlung und Zahlungsterminen. Wurde im vergangenen Jahr die Steuer abgebucht, wird dies auch in diesem Jahr so sein. Die Abbuchungstermine sind der 15. Februar, der 15. Mai, der 15. August und der 15. November. An der Höhe der zu diesen Terminen abgebuchten Beträge ändert sich in diesem Jahr nichts.

Wer bislang seine Beiträge per Überweisung gezahlt hat, sollte dies weiter tun – die Zahlungstermine und Beträge können dem Bescheid aus 2018 unverändert übernommen werden.

Die Dauerbescheide wurden in St. Ingbert ausgestellt für Grundsteuer A und B, für die Hundesteuer und für die Niederschlagwassergebühr. Neue Bescheide werden selbstverständlich ausgestellt nach Eigentümerwechsel, nach der Änderung der Berechnungsgrundlagen oder bei Änderungen der Bankverbindung.

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