Pressemitteilung: Eine Erfolgsgeschichte der Ratskoalition aus CDU, Familien — Partei und Grünen

Abfallentsorgung St. Ingbert in Eigenverantwortung
Erneut Mengengebührsenkung beim Restmüll für 2019
Die Organisation der Abfallentsorgung in St. Ingbert erfolgt seit dem 1.1.2016 in eigener Verantwortung der Stadt. Vorangegangen war ein Beschluss der Koalition aus CDU, Familien -Partei und Grünen, der von Oberbürgermeister Hans Wagner und der Opposition im Stadtrat erbittert bekämpft wurde. Inzwischen ist der Ausstieg aus der Gebühren Zwangsjacke des EVS eine Erfolgsgeschichte.
Nicht nur der Haushalt der Stadt wird für die Jahre 2016 bis 2018 mit über 600.000 € entlastet. Wegen der Überschüsse durch gute Erlöse bei der Vermarktung von Papier und der Reduktion der Zahlungen an den EVS für geringere Mengen von Restmüll und Bioabfall konnte für 2017 die Gebühr für Bioabfall deutlich in der Grundgebühr von 41 € auf 30 € und in der Mengengebühr von 15 ct auf 12 ct gesenkt werden. Beim Restmüll konnte wegen der Überschüsse bereits für das Jahr 2018 die Mengengebühr von 34 ct auf 31 ct gesenkt werden. Gute Rücklagen machen es nun möglich, dass die Mengengebühr für Restmüll für 2019 weiter auf nun 29 ct gesenkt werden kann. Damit liegt St. Ingbert nun 10 ct beim Restmüll unter der Mengengebühr des EVS.
Diese Erfolgsgeschichte der Koalition wurde vor wenigen Tagen im zuständigen Ausschuss auch von der Opposition durch Zustimmung zum Wirtschaftsplan des ABBS für 2019 und zu der Gebührensenkung für Restmüll auf 29 ct anerkannt.
Dank geht von der Koalition an die Mitarbeiter des ABBS und des Bauhofes, die trotz schwieriger Rahmenbedingungen das Projekt Abfallentsorgung in Eigenverantwortung zum Erfolg geführt haben. Die Bezahlung der Mitarbeiter des ABBS nach den Tarifen des öffentlichen Dienstes ist angesichts ihrer sehr guten Arbeit entgegen der Auffassung des EVS absolut gerechtfertigt.
Hintergrund
Im Jahr 2014 hat die Koalition aus Grünen, Familie und CDU im Stadtrat St. Ingbert beschlossen, die Abfallentsorgung der Stadt ab 1.1.2016 selbst zu organisieren (§ 3 EVSG). Hintergrund war ein langjähriger Streit der Stadt St. Ingbert mit dem EVS wegen nicht auskömmlicher Zahlungen des Verbandes für die Dienstleistungen der Stadt beim Betrieb von Wertstoffhof, Container Stellplätzen, Abfuhr von Restmüll und Bioabfall. Ein Vorwurf des EVS an St. Ingbert waren zu hohe Personalkosten für die Abfuhr von Restmüll und Bioabfall.
Das Defizit zu Lasten des städtischen Haushaltes lag zeitweise deutlich über 200.000 € jährlich. Außerdem kündigte der EVS eine Anhebung der Restmüllgebühr von über 40 ct pro kg zu Lasten er St. Ingberter Bürger an, die letztlich auf 39 ct festgesetzt wurden. Nach einer internen Kostenkalkulation der Stadt aus dem Jahr 2013 war klar, dass mit dem bestehenden Gebührenaufkommen in St. Ingbert nicht nur alle Kosten gedeckt werden können, sondern bei Gebühren für Restmüll von 34 ct pro kg noch deutlich unter den Ansätzen des EVS stabilisiert werden.
Der Beschluss der Koalition erfolgte gegen den erbitterten Wiederstand von Oberbürgermeister Hans Wagner, SPD und UCD.

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