Stichwahl: Jeder darf nur einmal wählen

Unmittelbar nach dem ersten Wahlgang zum Oberbürgermeister der Stadt St. Ingbert liefen die Arbeiten zur Vorbereitung der notwendig gewordenen Stichwahl an. Innerhalb von zwei Tagen wurden rund 6300 Wahlbriefe versandt an die Bürgerinnen und Bürger, die zum ersten Wahlgang Briefwahl beantragt hatten. Die Wahlunterlagen wurden auf digitalen Druckern hergestellt. Dabei kann es in sehr seltenen Fällen passieren, dass ein Drucker die gleiche Vorlage doppelt druckt. Deshalb kann es vorgekommen sein, dass Wahlberechtigte ihre Wahlunterlagen doppelt erhalten haben. Das ändert allerdings nichts daran, dass jeder Wahlberechtigte nur einmal wählen darf. Alles andere wäre Wahlbetrug.

Im Rathaus wird sehr penibel kontrolliert und registriert, welche Briefwahlunterlagen zurückgesandt werden. Dabei fällt stets sofort auf, wenn der Versuch unternommen wird, mehrfach zu wählen.

Die Verwaltung bittet um Verständnis, dass angesichts des sehr knappen Zeitfensters zur Erstellung der Briefwahlunterlagen die beschriebenen Fehler nicht gänzlich ausgeschlossen werden können.

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