Zugzwang: Unfallkasse beanstandet Feuerwehrgerätehaus Rohrbach

In einem nachdrücklich formulierten Schreiben reklamiert die Unfallkasse des Saarlandes Änderungen am Feuerwehrgerätehaus Rohrbach. Am 30. März ging dieses Schreiben bei der Stadtverwaltung ein. Es bezieht sich auf eine vor einiger Zeit durchgeführte Besichtigung und auf mehrere sich daran anschließende Anhörungen.

Zur “Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren” ordnet die Kasse an, “dass

1. in den Feuerwehrhäusern Maßnahmen gegen die Exposition von Abgasen aus Dieselmotoren getroffen werden.

2. das Feuerwehrhaus Rohrbach so eingerichtet oder gestaltet wird, dass Gefährdungen von Feuerwehrangehörigen vermieden werden.”

Die Unfallkasse begründet: “Bei unseren Besichtigungen wurde festgestellt, dass … keine geeigneten Maßnahmen gegen die Exposition gegenüber Abgasen aus Dieselmotoren getroffen wurden. Da Fahrzeuge mit Dieselmotoren beim Betrieb Dieselmotoremissionen freisetzen, die eine kanzerogene (krebserzeugende) Wirkung haben, stellt dies eine Gesundheitsgefahr dar und verstößt somit gegen die Unfallverhütungsvorschrift … . Die Unterbringung der Dienstkleidung der Jugendfeuerwehrangehörigen in der Fahrzeughalle des Löschbezirks Rohrbach stellt einen besonderen Mangel dar. Es ist davon auszugehen, dass die Kleidung beim Betrieb der Fahrzeuge in einem erheblichem Maß kontaminiert wird. Sowohl beim An- und Ausziehen als auch beim Tragevorgang besteht somit die Gefahr, dass die gesundheitsgefährdenden Stoffe bzw. Partikel sich von der Kleidung lösen und von den Kindern und Jugendlichen eingeatmet werden.”

Die Kasse weiter: “Ebenfalls im Rahmen der Besichtigungen wurde festgestellt, dass im Feuerwehrhaus in Rohrbach die baulichen Anlagen so gestaltet sind, dass Gefährdungen von Feuerwehrangehörigen nicht sicher ausgeschlossen werden können. Somit liegt ein Verstoß gegen die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren” vor. In § 4 dieser Vorschrift wird gefordert, dass die baulichen Anlagen so eingerichtet und beschaffen sein müssen, dass Gefährdungen von Feuerwehrangehörigen vermieden und Feuerwehreinrichtungen sicher untergebracht sowie bewegt oder entnommen werden können. Diese Forderung ist z.B. erfüllt, wenn zwischen Fahrzeugen, Geräten und Gebäudeteilen ein Verkehrsweg von mindestens 0,5 m bei geöffneten Fahrzeugtüren oder -klappen verbleibt. Im Feuerwehrhaus in Rohrbach ist dieser Abstand weder zwischen Fahrzeugteilen und Gebäude noch zwischen den einzelnen Fahrzeugen gegeben. Zudem befindet sich hinter den Fahrzeugen ein Bereich, in dem Reparaturarbeiten ausgeführt werden. Ein sicheres Tätigwerden ist hier, aufgrund der Platzverhältnisse erst möglich, wenn mindestens ein Fahrzeug aus der Fahrzeughalle gefahren wird. Durch die fehlenden Maßnahmen gegen die Exposition gegenüber Abgasen aus Dieselmotoren werden die Feuerwehrangehörigen, die sich zeitgleich im Reparaturbereich aufhalten, stark exponiert.”

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