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Polizeieinsatz wegen potenziell radioaktiver Mineralien

Symbolfoto: Polizei

Im Rahmen eines laufenden Ermittlungs- 
und Gefahrenabwehrverfahrens führen die saarländische Polizei sowie 
weitere zuständige Fachbehörden am heutigen Dienstag, 04.08.2026, 
abgestimmte Maßnahmen gegen einen 24-jährigen St. Ingberter im 
Zusammenhang mit dem Verdacht des unsachgemäßen Umgangs mit radioaktiven Mineralien durch.

Die Maßnahmen erfolgen in enger Zusammenarbeit mit den für den 
Strahlenschutz zuständigen Behörden, den Feuerwehren, spezialisierten 
CBRN*-Einheiten sowie weiteren Behörden. Sämtliche Einsatzmaßnahmen 
wurden gemeinsam vorbereitet und werden durch entsprechend qualifiziertes Fach-personal begleitet.

Nach derzeitigem Kenntnisstand besteht keine Gefahr für die allgemeine 
Öffentlichkeit. Die eingeleiteten Maßnahmen dienen gerade dazu, eine 
mögliche Gefährdung frühzeitig zu erkennen, fachgerecht zu bewerten 
und erforderlichenfalls zu beseitigen. Die Bevölkerung kann sich 
darauf verlassen, dass alle beteiligten Behörden die Situation 
fortlaufend bewerten und sämtliche notwendigen Schutzmaßnahmen treffen.

Sollten im Zuge der Maßnahmen weitergehende Schutzmaßnahmen 
erforder-lich werden, werden die betroffenen Personen unmittelbar 
informiert. Hierfür besteht nach aktuellem Stand jedoch keine 
Veranlassung. Nach ersten Ermittlungen soll es sich um in der Natur 
vorkommendes Gesteinsmaterial handeln, dass über eine natürliche 
Radioaktivität verfügt und mit weiteren Schwermetallen verunreinigt 
sein kann. Bei mechanischer Verarbeitung können sowohl die 
Schwermetalle als auch radioaktive Partikel freigesetzt werden. Gerade 
diese hierbei entstehenden Stäube bergen bei direktem ungeschütztem 
Kontakt ein Gesundheitsrisiko, da sie v.a. über die Atemwege in den 
Körper aufgenommen werden können. Über Art und Klassifizierung der Stoffe können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine näheren Angaben getätigt werden.

Die Polizei bittet darum, von Spekulationen über den Sachverhalt 
abzusehen. Aus ermittlungstaktischen Gründen können derzeit keine 
weiteren Angaben zum laufenden Verfahren gemacht werden.

Im Bereich der Einsatzstelle ist der Betrieb von Drohnen und sonstigen 
unbemannten Fluggeräten gem. § 21 Abs. 3 Nr. 11 Luftverordnung nicht zulässig.
Die Polizei bittet darum, den Bereich auch aus der Luft nicht zu 
überfliegen und den Einsatzkräften den erforderlichen Arbeitsraum zu überlassen.
Zuwiderhandlungen können ordnungsrechtliche Folgen nach sich ziehen 
und gefährden den sicheren Ablauf der Einsatzmaßnamen.

Bürgerinnen und Bürger, die Fragen oder berechtigte Sorgen im 
Zusammenhang mit dem Einsatz haben, können sich bei Fragen zum Thema 
Strahlenschutz an folgende Anlaufstelle wenden:

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz 
presse@umwelt.saarland.de / Tel.: +49(0)681 501-4710.

Für weitergehende Fragen im Zusammenhang mit dem Einsatz, können sich 
besorgte Bürgerinnen und Bürger an alle Einsatzkräfte vor Ort wenden. 
Die Polizei bedankt sich für das Verständnis und die Unterstützung der Bevölkerung.
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