Die Stadt St. Ingbert sucht eine Schiedsfrau oder einen Schiedsmann für den Stadtteil St. Ingbert-Rentrisch, nachdem der bisherige Amtsinhaber verstorben ist.
Zu Schiedsleuten können Personen berufen werden, die mindestens 25 Jahre alt sind, öffentliche Ämter wahrnehmen können und in Rentrisch wohnen. Die Schiedsperson wird vom Ortsrat St. Ingbert-Rentrisch für fünf Jahre in das Ehrenamt gewählt. Die Aufgabe der Schiedspersonen besteht darin, kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivil- oder strafrechtlicher Art zu schlichten. Dadurch können Gerichtsverhandlungen vermieden werden. Schiedsleute sollten gewandt im Schreiben sein, gut zuhören können und über Verhandlungsgeschick verfügen.