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Einkauf mit Hindernissen

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Einkauf mit Hindernissen
Parcours am Kaufpark

Für Autofahrer gleicht der Kaufpark am Grubenweg an manchen Tagen regelrecht einem Parcours, wie uns eine Leserin mitteilte. „Kunden stellen ihren Einkaufswagen in den dafür vorgesehenen Unterstand, obwohl dieser bereits deutlich überfüllt ist“. So bildet sich nicht selten eine lange Schlange bis über die Fahrbahn. Den Einkaufswagen einfach an ein anderes Häuschen zu fahren kommt scheinbar nicht jedem in den Sinn. So wird die Fahrbahn blockiert, der Autofahrer frustriert und das Personal muss die Wagen am Ende des Tages wieder in die Boxen verteilen. Ein bisschen mehr Weitsicht und ein paar Schritte mehr haben sicher noch niemandem geschadet.

 

Parcours am Kaufpark
Parcours am Kaufpark

5 Kommentare

  1. wiewar das noch mal mit den blöden schaf? ^^
    der mensch is halt auch nur ein herdentier und warum sollte man das gehirn benutzen, wenn es andere vor machen^^

  2. Der gesamte Parkplatz im Kaufland ist furchtbar. Das es da nicht öfter knallt, wundert mich. Und dann noch die unzähligen, kratertiefen Schlaglöcher. Gehört der Parkplatz denn eigentlich dem Kaufland? Der Laden läuft doch richtig gut, da könnten die doch auch das Umfeld etwas mehr in Schuß halten.

  3. In dieser Angelegenheit hatte ich bereits am 29.04.13 mit Kaufland Service korrespondiert.
    Anwort; durch Frau Mohr man wird die Parkplatzsituation prüfen.

    Mein Hinweis hinsichtlich Neuausrichtung, 2,50 x 5,00 Meter sowie größerer Rangierfläche
    wurde nicht ernst genommen. Nachwievor weist man auf die STVO hin. Im Schadenfall
    muss die Polizei das richten obwohl die Parkplätze und Einrichtungen nicht mehr
    den jetzigen Verhältnissen entsprechen (Parkflächen aus den 80 Jahren). Dei Gefahr
    das es zu Parkplatzschäden während des Einkaufs kommt ist relativ hoch.

    Abhilfe, Demontage des Hinweisschildes Stvo. Berrechnung der Polizeieinsätze an Kaufland.
    OB Wagner ist ebenfalls gefordert er sollte hier im Sinne der einkaufenden
    Bevölkerung als Ortspolzeibehörde ebenfalls tätig werden.

    • Hallo Herr Kettner,

      da es sich um ein Privatgelände handelt kann der Besitzer grundsätzlich so handeln, wie er möchte. Der Hinweis, dass die StVO gilt, kommt nicht von der Stadt, sondern kann jeder auf seinem eigenen Grund und Boden selbst aufstellen.

      So wie Daniel am 19.09. geschrieben hat, hat jeder Kunde die Möglichkeit für sich selbst zu entscheiden, welches „Umfeld“ er beim einkaufen möchte.

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