Im Rahmen eines laufenden Ermittlungs- und Gefahrenabwehrverfahrens führen die saarländische Polizei sowie weitere zuständige Fachbehörden am heutigen Dienstag, 04.08.2026, abgestimmte Maßnahmen gegen einen 24-jährigen St. Ingberter im Zusammenhang mit dem Verdacht des unsachgemäßen Umgangs mit radioaktiven Mineralien durch. Die Maßnahmen erfolgen in enger Zusammenarbeit mit den für den Strahlenschutz zuständigen Behörden, den Feuerwehren, spezialisierten CBRN*-Einheiten sowie weiteren Behörden. Sämtliche Einsatzmaßnahmen wurden gemeinsam vorbereitet und werden durch entsprechend qualifiziertes Fach-personal begleitet. Nach derzeitigem Kenntnisstand besteht keine Gefahr für die allgemeine Öffentlichkeit. Die eingeleiteten Maßnahmen dienen gerade dazu, eine mögliche Gefährdung frühzeitig zu erkennen, fachgerecht zu bewerten und erforderlichenfalls zu beseitigen. Die Bevölkerung kann sich darauf verlassen, dass alle beteiligten Behörden die Situation fortlaufend bewerten und sämtliche notwendigen Schutzmaßnahmen treffen. Sollten im Zuge der Maßnahmen weitergehende Schutzmaßnahmen erforder-lich werden, werden die betroffenen Personen unmittelbar informiert. Hierfür besteht nach aktuellem Stand jedoch keine Veranlassung. Nach ersten Ermittlungen soll es sich um in der Natur vorkommendes Gesteinsmaterial handeln, dass über eine natürliche Radioaktivität verfügt und mit weiteren Schwermetallen verunreinigt sein kann. Bei mechanischer Verarbeitung können sowohl die Schwermetalle als auch radioaktive Partikel freigesetzt werden. Gerade diese hierbei entstehenden Stäube bergen bei direktem ungeschütztem Kontakt ein Gesundheitsrisiko, da sie v.a. über die Atemwege in den Körper aufgenommen werden können. Über Art und Klassifizierung der Stoffe können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine näheren Angaben getätigt werden. Die Polizei bittet darum, von Spekulationen über den Sachverhalt abzusehen. Aus ermittlungstaktischen Gründen können derzeit keine weiteren Angaben zum laufenden Verfahren gemacht werden. Im Bereich der Einsatzstelle ist der Betrieb von Drohnen und sonstigen unbemannten Fluggeräten gem. § 21 Abs. 3 Nr. 11 Luftverordnung nicht zulässig. Die Polizei bittet darum, den Bereich auch aus der Luft nicht zu überfliegen und den Einsatzkräften den erforderlichen Arbeitsraum zu überlassen. Zuwiderhandlungen können ordnungsrechtliche Folgen nach sich ziehen und gefährden den sicheren Ablauf der Einsatzmaßnamen. Bürgerinnen und Bürger, die Fragen oder berechtigte Sorgen im Zusammenhang mit dem Einsatz haben, können sich bei Fragen zum Thema Strahlenschutz an folgende Anlaufstelle wenden: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz presse@umwelt.saarland.de / Tel.: +49(0)681 501-4710. Für weitergehende Fragen im Zusammenhang mit dem Einsatz, können sich besorgte Bürgerinnen und Bürger an alle Einsatzkräfte vor Ort wenden. Die Polizei bedankt sich für das Verständnis und die Unterstützung der Bevölkerung.
Symbolfoto: Polizei

