Anforderungen an Krankenhauskooperation

“Bessere medizinische Versorgung für St. Ingbert, Weiterentwicklung des Kreiskrankenhauses, Schutz gegen eine Abwicklung des Kreiskrankenhauses” Dies sind für Ortsvorsteher Ulli Meyer die Anforderungen, die an die Kooperation zwischen dem Winterbergklinikum und dem Kreiskrankenhaus St. Ingbert zu stellen sind.

Eine Kooperation mit dem Winterbergklinikum ermögliche dem Kreiskrankenhaus sicherlich, die medizinische Leistung zu verbessern und wirtschaftlicher zu handeln. Dennoch dürfe man nicht die Augen davor verschließen, dass im Falle einer Kooperation mit dem wesentlich größeren Winterbergklinikum das Risiko besteht, dass St. Ingbert als kleinerer Partner mittelfristig ausblute. Wenn die Aussage ernst gemeint sei, die Kooperation sei auf Augenhöhe, müsse sich das auch in Rechten des Kreises in den Kooperationsverträgen wiederspiegeln. Daher sei es geboten, dass der Saarpfalz Kreis als Träger des Kreiskrankenhauses sich vertraglich Mitbestimmungsrechte sichere, um Veränderungen zu Lasten St. Ingberts zu verhindern. „Eine Abwicklung des Standorts St. Ingbert im Rahmen des Verbundes muss durch den Saarpfalzkreis verhindert werden können“ fordert Ortsvorsteher Ulli Meyer. Zudem seien die Beschäftigten und die Gewerkschaften in diesen Prozess einzubinden.

(Pressemitteilung Dr. Ulli Meyer)

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