Sportverein Rohrbach – aktuell –

• EILMELDUNG
• Neuestes behördliches Hygienekonzept.
Der Sportverein Rohrbach, mit der Sportplatzanlage „ In den Königswiesen „ informiert die Fußballfreunde über die neuesten behördlichen Informationen.

Aufgrund neuer behördlicher Auflagen ( Landesregierung des Saarlandes, Ordnungsamt Sr. Ingbert und dem DFB bzw. Saarländischen Fußballverband Saar ) und mit Rücksprache unserem Hygienebeauftragten, Jörg Wagner, gilt ab SOFORT die nachfolgende Regelungen bei unseren Heimspielen „ In den Königswiesen „. Dem Hygienebeauftragten des Vereins, Jörg Wagner stand das Mitglied, der aktive Fußballer, Marc-Kevin Wunn bei der Durchführung von dem neuen Hygienekonzept tatkräftig zur Seite.

Foto: Reinhard Gehring
der Hygienebeauftragte Jörg Wagner am Eingang ( schwarzen Brett ), mit neuesten hygienischen und behördlichen Auflagen, des Sportplatzes „ In den Königswiesen „ – Rohrbach.

Ab SOFORT sind bei allen Heimspielen der 1. der 2. oder 3. Mannschaft des SV Rohrbach – In den Königswiesen – mehr als 500 Personen ( Zuschauer ) auf der Sportanlage des Vereins erlaubt.
Die zugelassene Personenzahl, von über 500 Personen, sind inkl. Trainer, Akteure, Betreuer, Schiedsrichter und Beschäftigte.
Grundsätze

Dieses Hygienekonzept orientiert sich an den Handlungsempfehlungen des DFB-Leitfadens „Zurück ins Spiel“. Es gilt für den Trainings- und Spielbetrieb und die hiermit im Zusammenhang stehenden notwendigen Tätigkeiten im Bereich der Sportstätte. Zudem werden Regelungen für Personen im Publikumsbereich der Sportstätte festgehalten. Zur besseren Abtrennung werden die genannten Bereiche in Zonen eingeteilt. Genauere Inhalte werden unter Punkt 4 erläutert.
Ausgenommen vom Konzept sind sämtliche sonstigen Bereiche im Innenbereich von Gebäuden, gastronomische Einrichtungen, Einrichtungen zur Sportplatzpflege und Sporthallen. Hierfür können weitere Hygienekonzepte notwendig sein.

Die Grundlage für sämtliche aufgeführten Maßnahmen und Regelungen ist die Annahme, dass eine Ansteckung mit SARS-CoV2 zwar möglich, die Wahrscheinlichkeit aber durch das Umsetzen der genannten Hygienemaßnahmen sehr gering ist.
Um auf ein erhöhtes Risiko vorbereitet zu sein und die Fortführung von risikominimiertem Trainings- und Spielbetrieb zu ermöglichen, wird im Konzept unter Punkt 7 eine abgestufte Übersicht zu Hygienemaßnahmen gegeben. Durch die Steuerung anhand der aktuellen lokalen Einschätzung kann die Prävention verhältnismäßig angepasst werden (Corona-Verordnungen der Landesregierung des Saarlandes und die der Stadt St. Ingbert).

Allgemeine Hygieneregeln

• Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Bereichen
außerhalb des Spielfelds.
• Die Zuschauer haben einen Mund-Nasen-Schutz über die gesamte Dauer der Veranstaltung zu tragen, auch an einem festen Platz.
• Nachweis über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem SARS_CoV-2 Virus oder Nachweis über eine Vollständige Impfung (14 Tage nach Impfung) oder Genesenennachweis (28 Tage nach der Infektion sowie maximal 6 Monate zurückliegt)
• Die Kontaktnachverfolgung von Sportlern und Zuschauern nach §§ 6 bis 8 des Saarländischen COVID-19-Maßnahmengesetzes vom 22. Januar 2021 (Amtsbl. I S. 220) sowie § 3 der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist sicherzustellen.
• In Trainings- und Spielpausen ist der Mindestabstand auch auf dem Spielfeld einzuhalten.
• Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.
• Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).
• Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (min. 30 Sekunden) und/oder
Desinfizieren der Hände.
• Unterlassen von Spucken und von Naseputzen auf dem Spielfeld.
• Alle Spieler und Trainer benötigen einen negativen Corona-Test, vollständigen Impfschutz oder einen Genesenennachweis um am Training oder Wettkampf teilnehmen zu können. Minderjährige sind beim Sportbetrieb von etwaigen Testpflichten ausgenommen.

Organisatorisches

• Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben.
• Ansprechpartner für sämtliche Anliegen und Anfragen
zum Hygienekonzept des Trainings- und Spielbetriebs
sind Jörg Wagner und Marc-Kevin Wunn.
• Das Hygienekonzept ist anhand der vorliegenden
Rahmenbedingungen des Vereins SV Rohrbach e.V.
und der Sportstätte Sportheim SV Rohrbach mit den
lokalen Behörden abgestimmt.
• Die Sportstätte ist mit ausreichend Wasch- und
Desinfektionsmöglichkeiten, vor allem im
Eingangsbereich des Sportgeländes, ausgestattet.
• Alle Trainer*innen und verantwortlichen
Vereinsmitarbeiter*innen sind in die Vorgaben und
Maßnahmen zum Trainings- und Spielbetrieb
eingewiesen.
• Vor Aufnahme des Trainings- und Spielbetriebs werden alle Personen, die in den aktiven
Trainings- und Spielbetriebs involviert sind bzw. aktiv
teilnehmen, über die Hygieneregeln informiert.
Dies gilt im Spielbetrieb neben den Personen des Heimvereins,
vor allem auch für die Gastvereine, Schiedsrichter*innen
und sonstige Funktionsträger*innen.
Alle weiteren Personen, die sich auf dem Sportgelände
Aufhalten (Zone 3), müssen über die Hygieneregeln rechtzeitig
in verständlicher Weise informiert werden.
Hierzu erfolgt der Aushang des Hygienekonzepts mindestens
am Eingangsbereich.
Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind,
wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw.
sie werden der Sportstätte verwiesen.
• Reinigungspläne sind für den Umkleide- und Duschbereich sowie für die Spielertoiletten vorhanden.
• Veranstaltungen mit mehr als 20 anwesenden Gästen sind unter Angabe des Veranstalters 72 Stunden vor Veranstaltung der Ortspolizeibehörde anzuzeigen.
www.st-ingbert.de/ Veranstaltung anmelden

Zone 3 „Publikumsbereich“ (im Außenbereich)
• Die Zone 3 „Publikumsbereich (im Außenbereich)“ bezeichnet sämtliche Bereiche der Sportstätte, welche frei zugänglich und unter freiem Himmel (auch überdachte Außenbereiche) sind.
• Alle Personen in Zone 3 betreten die Sportstätte über einen offiziellen Eingang.
• Die anwesende Gesamtpersonenanzahl im Rahmen des Spielbetriebs ist stets bekannt, hierbei gelten stets die aktuellen lokalen Corona-Verordnungen.
• Es erfolgt eine räumliche oder zeitliche Trennung von Eingang und Ausgang der Sportstätte.
• Zur Unterstützung der Einhaltung des Abstandsgebots werden Markierungen in folgenden
Bereichen auf-/angebracht:
• Zugangsbereich mit Ein- und Ausgangsspuren sowie Abstandsmarkierungen
• Spuren zur Wegeführung auf der Sportanlage
• Abstandsmarkierungen auf Zuschauer*innenplätzen
• Abstandsmarkierungen bei Gastronomiebetrieb
• Unterstützend werden Plakate zu den allgemeine Hygieneregeln genutzt.

Bei eventuellen Fragen der Besucher, steht Vereins-Hygienebeauftragter Jörg Wagner gerne zur Verfügung.
Wichtig für alle Fußballfreunde und Besucher auf dem Sportgelände: „ In den Königswiesen „ in Rohrbach;
laut Hygieneverordnung muss jeder Besucher
geimpft, getestet oder genesen sein, sonst ist kein Einlass auf das Sportgelände möglich.
Für alle Sportgelände-Besucher besteht Maskenpflicht ( OP bzw. FFP2 ).

Wir bitten um Beachtung und Verständnis bei der Umsetzung dieser behördlichen Auflagen.
Der Vorstand des SV Rohrbach wünscht allen Bürgern;

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