Wertstoff-Zentrum und Grünschnittsammelplätze öffnen im Notbetrieb

Aufgrund der Änderung der aktuellen Rechtsverordnung des Saarlandes ist die Öffnung der Wertstoffhöfe und Grünschnittsammelplätze im Saarland ab nächster Woche wieder möglich. Die Abgabe von Wertstoffen und Grünschnitt wird nur unter strikter Einhaltung von Regeln an den Abgabestellen erfolgen können.

„Sicherheit und Gesundheit gehen vor! Daher werden die Abläufe coronabedingt angepasst“, so Oberbürgermeister Dr. Ulli Meyer und der für den Bereich Umwelt zuständige Bürgermeister Markus Schmitt.

Der Abfallentsorgungsbetrieb und der Baubetriebshof der Stadt St. Ingbert haben ein abgestuftes Konzept entwickelt, damit sowohl Bürger als auch Mitarbeiter an den Abgabestellen geschützt sind. Ebenso sollen die Wartezeiten reduziert werden.

Von Dienstag bis Freitag in der kommenden Woche ist die Abgabe von Grünschnitt auf der Kompostieranlage und von Wertstoffen am Wertstoff-Zentrum nur nach vorheriger Terminvereinbarung, Telefon: 13 – 313, möglich. Die Terminvereinbarung ist ab 8 Uhr am Montag, 20. April, möglich. Hier sollten nach Möglichkeit nur die Bürger anrufen, die momentan gar keine Möglichkeit sehen, zu Hause die zu entsorgenden Wertstoffe oder den Grünschnitt zwischenzulagern. Eine Abgabe von Grünschnitt im Wertstoff-Zentrum ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

Die Stadtverwaltung appelliert an die Bürger, dass in den folgenden Wochen nur die Personen die Abgabestellen aufsuchen sollen, die momentan keine Alternative für eine Lagerung von Wertstoffen und Grünschnitt haben. Für alle anderen Personen ist die Abgabe ausschließlich von Grünschnitt zusätzlich an folgenden Sonderterminen möglich: Freitag, 24., und Samstag, 25. April, an den zentral eingerichteten Sonderabgabestellen. Alle Beteiligten werden gebeten, geduldig und rücksichtsvoll miteinander umzugehen.

An den Sonderterminen am Freitag, 24.04., und am Samstag, 25.04., gibt es in allen St. Ingberter Stadtteilen zentral eingerichtete Sonderabgabestellen für Grünschnitt. Im Zeitraum freitags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 16:00 Uhr kann hier Grünschnitt ohne vorherige Anmeldung abgegeben werden.

Die Anlieferung des Grünschnitts ist ausschließlich für St. Ingberter Bürger an den unten aufgeführten Sammelplätzen in haushaltsüblichen Mengen möglich.

Gartenbaubetriebe müssen einen gesonderten Termin vereinbaren. Die Abgabe erfolgt gegen Gebühr zu den üblichen Konditionen.

Der Notbetrieb wird in den nächsten Wochen beobachtet und bei Bedarf angepasst. Ein ordnungsgemäßer Ablauf ist Voraussetzung für den Notbetrieb und evt. angepasste Öffnungszeiten. Über Änderungen oder Anpassungen wird die Stadtverwaltung informieren.

Infokasten:

Grünschnitt-Abgabestellen am Freitag, 24.04.20, und Samstag, 25.04.20:

St. Ingbert:

Für Grundstückseigentümer Nordteil St. Ingbert (nördlich Kaiserstraße), inkl. Kaiserstraße: Kompostieranlage

Für Grundstückseigentümer Südteil St. Ingbert (südlich Kaiserstraße): Parkplatz Betzentalstadion

Rohrbach: Parkplatz Festplatz neben der Rohrbachhalle

Hassel: Parkplatz zwischen Eisenberghalle und Sportplatz

Oberwürzbach: Parkplatz Oberwürzbachhalle

Rentrisch: Parkplatz Sportplatz

An allen Abgabeplätzen gelten folgende Regeln:

– Eine Abgabe ist grundsätzlich nur mit Termin (außer Sondertermine Grünschnitt Freitag und Samstag) möglich

– Eine Abgabe ist nur für Bürger aus St. Ingbert möglich (Kontrolle Personalausweis oder Abfallgebührenbescheid)

– Die Besuche sind auf ein notwendiges Minimum zu beschränken

– Einhalten der Hygiene- und Abstandsregelungen

– Die Anzahl der Anlieferer wird begrenzt. Die Abladeplätze dürfen nur von max. 4 – 5 Fahrzeugen gleichzeitig befahren werden. Es ist mit Wartezeiten zu rechnen!

– Die Mitarbeiter vor Ort können beim Ausladen nicht behilflich sein

– Um so wenig Zeit wie möglich an den Abgabestellen zu verbringen, sind bereits zu Hause alle Vorbereitungen (Mülltrennung etc.) zu treffen

– Müllsäcke etc. sind nach dem Ausleeren des Grünschnitts mitzunehmen

– Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten!

– Es ist jederzeit möglich, dass bei Nichteinhaltung der Regeln die Abgabestellen geschlossen werden

– Es wird empfohlen, beim Aussteigen aus dem Fahrzeug einen Mund-Nasenschutz zu tragen

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