Die Stadt bittet um Entgegenkommen bei der Erhebung aktueller Einzelhandelsdaten

Im Jahr 2010 hat der St. Ingberter Stadtrat die Einzelhandelskonzeption für St. Ingbert beschlossen. Seitdem hat sich viel gewandelt und es sind wesentliche Veränderungen in der Handelslandschaft zu verzeichnen. Auch haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Steuerung der Einzelhandelsentwicklung verändert. Daher wurde seitens der Stadt St. Ingbert eine Fortschreibung des Entwicklungskonzeptes Einzelhandel beauftragt.

Ein wesentlicher Untersuchungsschwerpunkt wird in der Entwicklung und Stärkung der Innenstadt sowie der Sicherung und Stärkung der Nahversorgung in den St. Ingberter Stadtteilen liegen. Zur Bewertung der bestehenden Einzelhandelssituation in St. Ingbert ist es daher erneut notwendig, eine aktuelle und belastbare Datenbasis zu schaffen. Dazu werden ab Januar 2022 die ansässigen Einzelhandelsbetriebe – unter anderem mit den geführten Sortimenten und entsprechenden Verkaufsflächengrößen – und teilweise auch ergänzender Nutzungen erfasst. Die Erhebung wird im Auftrag der Stadt St. Ingbert von dem Planungsbüro „Junker + Kruse, Stadtforschung Planung“ aus Dortmund vorgenommen, welches auch die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes erarbeitet.

Das Planungsbüro sowie die Stadt St. Ingbert bitten alle Einzelhändler, den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Planungsbüros diese kurze Erhebung in den Geschäften zu ermöglichen, um ein repräsentatives Bild der Angebotssituation zu gewährleisten.

Die Mitarbeiter des Planungsbüros können sich in den Einzelhandelsbetrieben durch ein Schreiben der Stadt St. Ingbert ausweisen. Alle erfassten Angaben unterliegen einem strengen Datenschutz. Die erhobenen Daten werden lediglich in zusammengefasster Form veröffentlicht.

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