Notfallbetreuung an Schulen und Kindertagesstätten

Im Zuge der landesweiten Schließungen der Kitas und Schulen gibt es in St. Ingbert eine Notfallbetreuung.

In erster Linie sollten die Kinder wegen der Verringerung der Ansteckungsgefahr im häuslichen Umfeld betreut werden. Wenn dies nicht möglich ist und die berufliche Situation es erfordert, können Betroffene eine Notbetreuung beantragen. Dieses Angebot gilt für bestimmte Gruppen, die unsere tägliche Infrastruktur am Laufen halten, z. B. Gesundheitswesen, Polizei, ambulante und stationäre Pflegedienste u.s.w. Nähere Einzelheiten sind dem offiziellen Schreiben der Landesregierung und den Antragsformularen zu entnehmen.

Foto: Maria Müller-Lang
Foto: Maria Müller-Lang

Weitere Informationen und die entsprechenden Formulare sind ab sofort auf der Homepage der Stadt St. Ingbert hinterlegt. Bitte das gesonderte Beiblatt der Stadt St. Ingbert beachten und der Anmeldung hinzufügen.

Das “Formular Notbetreuung” und das Beiblatt müssen bis Montag, 16. März 2020 um 15 Uhr, bei der Kita oder Schule, die das Kind besucht, abgegeben werden.

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